16.03.2021 - 6.2 Bestellung eines Vertreters der Gemeinde als Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeinde Altwarp ist Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ Ueckermünde. Die Gemeinde ist durch eine natürliche Person in den Verbandsversammlungen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist gleichzeitig Schaubeauftragter der Gemeinde.

 

Dazu erklärt Frau Ottenstein, dass nicht zwingend ein Mitglied der Gemeindevertretung benannt werden muss. Die Gemeinde kann auch durch einen Vertreter bzw. Mitarbeiter des Amtes vertreten werden.

Nach kurzer Diskussion fasst die Gemeindevertretung folgenden

 

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Beschluss:

Für die Gemeinde Altwarp soll Vertreter beim und Ansprechpartner für den Wasser- und Bodenverband „Uecker-Haffküste“ (WBV) ein Mitarbeiter der Verwaltung des Amtes „Am Stettiner Haff“ sein. Die Einladungen zu den Verbandsversammlungen und Grabenschauen werden direkt vom WBV an den vg. Vertreter geschickt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0