16.03.2021 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden. 

Die Gemeinde Altwarp hat von der Sparkasse Uecker-Randow, Stettiner Str. 20, 17309 Pasewalk, eine Spende zur Förderung der Heimatpflege in Höhe von 500,00 € erhalten.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt, die Spende von der Sparkasse Uecker-Randow anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0