11.03.2021 - 7.6 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Sabine Maier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 12. März 2020 den Ent-
wurf des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG“ der Stadt Eggesin in der
Fassung vom Dezember 2019 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des
Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Ent-
wurf des Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG“ der Stadt Eggesin und
die Begründung lagen in der Zeit vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 im Amt Am Stettiner
Haff zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aus. In dieser Zeit ist eine
Stellungnahme eines Bürgers eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie des Bürgers ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungs-
tabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den
jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll
spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden.
Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer
Stellungnahme der Stadt Eggesin vorzulegen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung von Bürgern vorgebrachten Anregungen/
Hinweise sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden gem. § 1 Abs. 7 BauGB zum Entwurf des Bebau-
ungsplanes Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG“ der Stadt Eggesin und der der
dazugehörigen Begründung werden mit folgendem Ergebnis abgewägt: siehe
Anlage 1
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind
über das Ergebnis der Abwägung durch Mitteilung zu informieren.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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544,2 kB
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