11.03.2021 - 7.4 Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 24.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21/2019 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin in der Fassung vom Juni 2020 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die Auslegung in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 04.12.2020 in der Verwaltung der Stadt Eggesin. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der in Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen / Hinweise sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21/2019 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin und der dazugehörigen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21/2019 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der Vorliegenden Fassung vom Januar 2021 gebilligt.

 

  1. Die örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21/2019 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin werden gemäß § 86 Abs. 3 LBauO M-V als Satzung beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21/2019 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin ist gemäß § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan einschließlich der Begründung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

            16

              0

              0

 

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Anlagen zur Drucksache

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