17.12.2020 - 7.2 Haushaltssatzung 2021/2022 der Gemeinde Ahlbeck...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs.3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres. 

Herr Schnellhammer erläutert kurz die Ergebnisse aus der Finanzausschusssitzung und die wichtigsten Ansätze aus der Haushaltssatzung. 

2022 wird der Ergebnishaushalt erstmalig wieder positiv sein. Bis 2025 sollte dies auch beim Finanzhaushalt erreicht werden. Dies ist durch die Zuwendungen nach dem neuen FAG möglich.

Der Finanzausschuss hat der vorliegenden Haushaltssatzung die Empfehlung ausgesprochen.

Herr Schnellhammer möchte, dass der Ansatz bei dem 

SK Anlagevermögen bis 1.000 €   -  11.40.30.00 Bauhof      von 2.000 € auf 4.000 € geändert wird.  

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt einstimmig, die Haushaltssatzung für die Jahre 2021/2022 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan mit der Änderung lt. Protokoll (11.40.30.00/ SK 52380001 - Ansatz NEU 4.000,- €) 

  

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3844&selfaction=print