10.12.2020 - 7.7 Satzung zur 5. Änderung der Satzung für das Fri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Das Bürgerbündnis, OG Eggesin, beantragt eine Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin (Friedhofssatzung). Für die in § 21 der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt  Eggesin aufgeführten Urnenrasengrabstätten sollen konkretere Bestimmungen für die Grabgestaltung festgelegt werden, da es in letzter Zeit durch individuelle Auslegungen der Satzung durch die Grabnutzungsberechtigten zu erhöhtem Pflegeaufwand für den Friedhofsarbeiter kam. Die Verwaltung hat die Vorschläge zur Satzungsänderung geprüft und als Satzung zur 5. Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin beigefügt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 5. Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Eggesin mit der n. g. Änderung.

 

Artikel 1:

Der § 21 Abs. 6 Satz 3 wird wie folgt geändert, Satz 4 wird hinzugefügt:

Das Abstellen von Pflanzschalen und Gestecken an der Grabstätte ist nicht zulässig. Das Ablegen einer einzelnen, natürlichen Blume auf der Grabplatte ist erlaubt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

           15

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache