10.12.2020 - 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/-auszahlungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.
Durch die Einrichtung des Tourismusbetriebes Mönkebude BgA zum 01.01.2021 und der damit verbundenen Personalausstattung wird der Stellenplan Bestandteil des Nachtragshaushaltes.
Herr Winter erläutert die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönkebude. Es werden insbesondere nähere Ausführungen zum Tourismusbetrieb Mönkebude BgA sowie zu den einzelnen Investitionen gemacht. Herr Winter erläutert werden die Ergebnisentwicklung im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung der Gewährung von Sonder- und Ergänzungszuweisungen gemäß § 27 FAG.
Die Gemeindevertreter diskutieren über die Erforderlichkeit der Anschaffung einer Ölsperre.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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