10.12.2020 - 6.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/-auszahlungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.

 

Durch die Einrichtung des Tourismusbetriebes Mönkebude BgA zum 01.01.2021 und der damit verbundenen Personalausstattung wird der Stellenplan Bestandteil des Nachtragshaushaltes.

 

Herr Winter erläutert die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönkebude. Es werden insbesondere nähere Ausführungen zum Tourismusbetrieb Mönkebude BgA sowie zu den einzelnen Investitionen gemacht. Herr Winter erläutert werden die Ergebnisentwicklung im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung der Gewährung von Sonder- und Ergänzungszuweisungen gemäß § 27 FAG.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Erforderlichkeit der Anschaffung einer Ölsperre. 

   

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 mit folgender Änderung: Die Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2021 werden unverändert festgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

              8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache