05.11.2020 - 5.9 Gemeindliche Stellungnahme zum Bebauungsplan de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begründung

zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt Eggesin gebilligt

und die öffentliche Auslegung, sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4

Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung sowie

der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt vom 02. November

bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude Stettiner Straße 2,

Beratungsraum Bauamt. 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der Ausle-

gungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.  Planungs-

rechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die Gemeinde

Luckow werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen die Planung

bestehen insofern nicht.

 

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Beschluss:

 

Gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ 

der Stadt Eggesin bestehen seitens der Gemeinde Luckow keine Bedenken. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache