05.11.2020 - 5.8 Gemeindliche Stellungnahme zur Festsetzung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Luckow
- Datum:
- Do, 05.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anmerkung:
Frau Krüger:
Es handelt sich um die Flächen auf der rechten Seite in Rieth – hauptsächlich um Waldgebiet.
Für diejenigen, die die Grundstücke kaufen würden, wäre diese Festsetzung hinderlich.
Vorschlag für den Beschluss:
- 3 Flurstücke aus dem Vorhaben herauszunehmen
Die Gemeindevertretung beschließt den Beschluss Nr. 20/021/18 mit folgenden Einwendungen:
Folgende Flurstücke sollen aus der Wasserschutzzone herausgenommen werden:
Flur 3 – Flurstück 2/13, 40/9, 40/10
Sachverhalt:
Der Wasser- und Abwasserverband Ueckermünde hat aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 WHG die Festsetzung des Wasserschutzgebietes der Wasserfassung Rieth beantragt.
Hierzu hat die Gemeinde Luckow die Gelegenheit bis zum 09.12.2020 Stellung zu nehmen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Luckow auch als Flächeneigentümer in der Gemarkung Rieth von dem Vorhaben betroffen ist. Hierzu hat die Gemeinde ebenfalls die Möglichkeit zu dem Vorhaben Einwendungen zu erheben. Die gemeindlichen Grundstücke sind in der Flurstücksliste markiert. Aufgrund der Datenmenge können hier nur die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die vollständigen Unterlagen sind unter. www.stalu-vorpommern.de einsehbar.
Anlagen zur Drucksache
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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648,1 kB
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923,7 kB
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