10.11.2020 - 6.2 Bauleitplanverfahren Nr. 3/2013 "Mönkebude - St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bei der zu erbringenden externen Ersatzmaßnahme/Baumpflanzungen, handelt es sich um Ersatzpflanzungen für die, im Zuge der Planungen, erforderlichen Baumfällungen. Die in der Planung mit Anpflanzgebot festgesetzten 24 Bäume sind auf Dauer zu erhalten und bei Abgang durch Ersatzpflanzungen derselben Art und Qualität zu ersetzen. Die Anpflanzung der Einzel-bäume ist mit einheimischen, standorttypischen Laubbäumen, als Hochstamm mit einem Kronenansatz von 2 m und einem stammumfang von 16-18 cm, 3-mal verpflanzt, Befestigung mittels Dreibock, Wildverbissschutz, mit Stammschutzmanschette vorzunehmen. Für Gehölz-pflanzungen, die als Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, dürfen nur gebietseigene Herkünfte verwendet werden. Das Pflanzgut muss deshalb die regionale Herkunft „Norddeut-sches Tiefland“ haben. Die erforderliche Ersatzpflanzung soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück erfolgen (z. B. als Wegebegrenzung). Der genaue Standort der Ersatzpflanzung ist noch festzulegen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, die in Verbindung mit dem Bebau-

ungsplan erforderlichen Ersatzpflanzungen in der o. g. Form auf einem gemeinde-

eigenen Grundstück durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3275&selfaction=print