05.11.2020 - 5.4 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lucko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Beschluss zuzustimmen. Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Luckow ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/-auszahlungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache