05.11.2020 - 5.3 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2020

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeinde verpflichtet bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 Information:

Frau Bockhorn teilt mit, dass Herr Zobel dem Finanzausschuss das Zahlenmaterial erklärt hat.

Sie empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Beschluss zuzustimmen. 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den anliegenden Bericht zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache