05.11.2020 - 5.2 Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Vorpommern hat beschlossen, im Rahmen der zweiten Änderung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen für die Nutzung der Windenergie vorzunehmen. Die überarbeiteten Entwürfe der Zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am 16. Juni 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, für raumbedeutsame Abwägungsergebnisse eine 5. Beteiligung durchzuführen. Diese 5. Beteiligung bezieht sich ausschließlich auf die 19 Eignungsgebiete, an denen raumbedeutsame Flächenveränderungen im Ergebnis des 4. Beteiligungsverfahrens vorgenommen wurden sowie auf die Begründung der einzelnen Kriterien für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen.

In der Zeit vom 04. August bis zum 03. September 2020 findet nunmehr die 5. Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die in diesem Beteiligungsprozess eingehenden Stellungnahmen werden wiederum ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der endgültige Entwurf der Zweiten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern erstellt. Nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern soll die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zur Rechtsetzung bei der Landesregierung eingereicht werden.

Für das Gebiet des Amtes Am Stettiner Haff bzw. die Stadt Eggesin ist lediglich das Windeignungsgebiet 34/2015 Lübs/Friedländer Große Wiese von Bedeutung. Dieses Gebiet befindet sich in territorialer Zuständigkeit der Gemeinde Lübs. Andere Gemeinden unseres Amtsgebietes sind territorial nicht betroffen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Luckow beschließt, gegen die Planung keine Hinweise und

Bedenken hervorzubringen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache