22.10.2020 - 6.4 Gemeindenachbarliche Stellungnahme gem. § 2 Abs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hintersee
- Datum:
- Do., 22.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadt Eggesin hat in Ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Entwurf und die Begrün-
dung zum Bebauungsplan Nr. 21/2020 „Wohngebiet Habichtstraße“ der Stadt
Eggesin gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes
mit Begründung sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
erfolgt vom 02. November bis 04. Dezember 2020 in der Stadtverwaltung Eggesin,
Gebäude Stettiner Straße 2, Beratungsraum Bauamt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erhalten Sie hiermit die Gelegenheit bis zum Ende der
Auslegungsfrist zu den beiliegenden Planungsunterlagen Stellung zu nehmen.
Planungsrechtlich und/oder entwicklungsmäßig negative Auswirkungen auf die
Gemeinde Hintersee werden verwaltungsseitig nicht gesehen. Bedenken gegen
die Planung bestehen insofern nicht.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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