19.10.2020 - 6.3 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Liepg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Liepgarten ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen/ Auszahlungen bei einzelnen Positionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen/-auszahlungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.

 

Frau Duchow händigt den anwesenden Mitgliedern ergänzendes Material zur 1. Nachtragshaushaltsordnung aus. Die Orientierungsdaten für 2021 wurden aktualisiert.

 

Frau Boesel und Herr Becker erläutern die Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung. Zusätzlich geplante Maßnahmen sind unter anderem ein Grundstückskauf, die Errichtung eines Flachspiegelbrunnens, Planung zur Errichtung eines Carports in der Ueckermünder Straße 44, Planung für den Bau des Turms auf dem Apothekerberg und Planungsleistung für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses. 

 

 

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Beschluss: 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die mit den im Protokoll aufgeführten Änderungen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021. 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

       1

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

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