25.02.2020 - 6.2 Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Altwarp...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass der vorliegende Entwurf einen unausgeglichenen Haushalt ausweist und erläutert einzelne Positionen.

In der Diskussion der Gemeindevertretung wird zum Haushaltsjahr 2020 herausgearbeitet:

-          Prod. 28.10.10.00 (Heimat- und Kulturpflege) mit 4.100,00 €:

Hafen- und Grenzfest fehlt (ca. 10.000,00 €)

-          Investitionsprogramm: 54.80.10 (Nordpier, Südpier) mit insg. 220.000,00 €

12.60.10 (Planung Gerätehaus) mit 10.000,00 €  

höherer Ausgabenanfall in 2020 zu erwarten; Beträge überprüfen und ggf. korrigieren

 

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Aufgrund des bestehenden Korrektur- und Überprüfungsbedarfes wird die Beschlussvorlage zurückgestellt zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

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Anlagen zur Drucksache