05.02.2026 - 5.3 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Mönkebude mi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Do., 05.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Um 17:11 Uhr tritt Herr Firneisen der Sitzung bei. Damit sind 5 Ausschussmitglieder anwesend.
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Herr Winter erläutert, warum es zu den Änderungen am Haushaltsplan 2026 kam.
Frau Thiele erläutert, welche Änderungen am Haushalt 2026 vorgenommen werden:
- Hinzufügen der Maßnahme „Weg zum Deich“
- Hinzufügen der Maßnahme „Sanierung Hafen“
- Entfernung Planansatz der Schließanlage
- Hinzufügen der dazugehörigen Abschreibungen (inkl. Abschreibung Bildschirme (400 €)
- Sowie die Einstellung einer Arbeitskraft (die zu 75 % gefördert wird).
Es wird darüber debattiert, ob der Ansatz für die Schließanlage im Haushaltsplan 2026 enthalten bleiben soll.
Das Ergebnis: die Schließanlage wird bis auf Weiteres verschoben (ursprüngl. Ansatz 10.000 €)
Weiterhin erläutert Herr Winter, warum die Plankosten für die Maßnahme „Sanierung Hafen“ benötigt werden.
Frau Ihlenfeldt erfragt, ob die Planungsleistungen einmalig sind. Ja.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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131,2 kB
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