05.02.2026 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Mönkebude hat zur Mitfinanzierung eines Beitrages anlässlich des Mönkebuder Weihnachtsmarktes Sponsoringverträge mit der Lünse Ingenieurbüro GmbH aus Ueckermünde über 100,00 €, mit der Fa. Bade Baustoffe aus Mönkebude über 150,00 € und mit Herrn Dr. Großmann aus Mönkebude über 100,00 € abgeschlossen.     

 

 

Herr Schubert informiert darüber, dass eine weitere Spende eingegangen ist.                

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Spenden von den oben genannten in Höhe von insgesamt 350,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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