05.02.2026 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 05.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Mönkebude hat zur Mitfinanzierung eines Beitrages anlässlich des Mönkebuder Weihnachtsmarktes Sponsoringverträge mit der Lünse Ingenieurbüro GmbH aus Ueckermünde über 100,00 €, mit der Fa. Bade Baustoffe aus Mönkebude über 150,00 € und mit Herrn Dr. Großmann aus Mönkebude über 100,00 € abgeschlossen.
Herr Schubert informiert darüber, dass eine weitere Spende eingegangen ist.
