27.01.2026 - 6.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Lübs hat von der Dachdeckerei Jörg Pannenberg Lübs für die Motormühle eine Spende in Höhe von 300,00 € erhalten.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lübs beschließt die Spende in Höhe von 300,00 € von der Dachdeckerei Jörg Pannenberg Lübs anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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