27.01.2026 - 6.2 Neuaufnahme Kommunaldarlehen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Finanzierung der Maßnahme Erwerb TLF, Sanierung Bauhofgebäude und Ausbau Kreisstraße wurde für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 52 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V ein Darlehen in Höhe von 605.000 EUR genehmigt und die Maßnahmen Straßenbeleuchtung Annenhof und Kostenerhöhung Ausbau Kreisstraße wurde für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 52 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V ein Darlehen in Höhe von 209.100 EUR genehmigt.

 

 

Gemeindevertreter Haß spricht den im Haushaltsplan bereits berücksichtigten Tilgungssatz von 4% an. Dies soll bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Die Anwesenden stimmen dem zu.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Ermächtigung für den Bürgermeister für die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 814.100 EUR wird erteilt.
  2. Für den genannten Investitionskredit ist die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.
  3. Für die Kreditaufnahme sind mindestens vier Angebote einzuholen.
  4. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die Konditionen zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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