27.01.2026 - 6.1 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Lübs mit den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

 

Gemeindevertreter Schulz erfragt den Anhänger für die Feuerwehr. Herr Grösschl schildert die Notwendigkeit, um bei der Beladung flexibler und schneller zu sein.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lübs beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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