27.01.2026 - 6.1 Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Lübs mit den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübs
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübs
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Isabel Schulz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.
Gemeindevertreter Schulz erfragt den Anhänger für die Feuerwehr. Herr Grösschl schildert die Notwendigkeit, um bei der Beladung flexibler und schneller zu sein.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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