04.12.2025 - 8.6 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach §17 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung eine verbindliche Anlage zum Haushaltsplan der Stadt Eggesin bildet. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Stadtvertretung nach § 22 Abs. 3 KV M-V i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 EigVO.

 

Entsprechend der geltenden EigVO sind für jeden Betriebsbereich (Wohnungsverwaltung, Heizhaus, Fremdverwaltung, Sportplatz) eigene Erfolgs- und Finanzpläne sowie ein ausführlicher Vorbericht zu erstellen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Eigenbetriebsverordnung den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin für die Wirtschaftsjahre 2026/2027 mit den Erfolgs- und Finanzplänen sowie dem Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache