19.11.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 19.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für das Feuerwehrgerätehaus in Leopoldshagen hat die Jagdgenossenschaft Leopoldshagen 1.000,00 € gespendet.
Frau Hannelore Quade aus Leopoldshagen spendete 300,00 € zur finanziellen Unterstützung eines gemeindlichen Höhepunktes.
Weiterhin spendete die Bundeswehr für die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshaben 400,00 €.
