19.11.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für das Feuerwehrgerätehaus in Leopoldshagen hat die Jagdgenossenschaft Leopoldshagen 1.000,00 € gespendet.

 

Frau Hannelore Quade aus Leopoldshagen spendete 300,00 € zur finanziellen Unterstützung eines gemeindlichen Höhepunktes.

 

Weiterhin spendete die Bundeswehr für die Kleine Grundschule auf dem Lande Leopoldshaben 400,00 €.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 1.700,00 EUR von den o. g. Spendern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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