17.11.2025 - 5.3 Teilnahme am Förderprogramm "Sanierung kommunal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Marcus Winter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schafft ein Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Dort werden 333.000.000,00 € bereitgestellt.
Gegenstand der Förderung sind kommunale Sportstätten die primär für die Ausübung von Sport dienen und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Daher soll die Sanierung/Modernisierung des Sportplatzes in der Lützowstraße über das Förderprogramm realisiert werden.
Die Finanzierung erfolgt als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit bleibt ein Eigenanteil von 55 %. Es sei denn, es liegt eine Haushaltsnotlage vor, dann beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 % und der Eigenanteil der Stadt beträgt mindestens 25%.
Eine Machbarkeitsstudie aus 2023 wies eine Summe von 1.250.000,00 € an Kosten für die Sanierung aus, eventuelle Preissteigerungen seitdem sind hier zu berücksichtigen.
Für die Teilnahme ist die Einreichung einer Interessenbekundung mit Projektskizzen sowie der Beschluss der Stadtvertretung zur Teilnahme notwendig. Dies muss bis zum 15.01.2026 geschehen.
Frau Hansow erläutert kurz die Notwendigkeit der Sanierung des Sportplatzes. Dieser ist 30 Jahre alt und in einem sanierungsbedürftigen Zustand, insbesondere da hier auch teilweise der Schulsport stattfindet.
Frau Wolscht fragt nach wie ein solcher Fördermittelantrag aussieht und wer diesen dann stellen wird? Hier wird auf den zuständigen Sachbearbeiter verwiesen.
