04.11.2025 - 6.1 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2025

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Gemäß § 20 GemHVO - Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung über den Stand des Hausvollzuges zu unterrichten.

 

Die Gemeindevertretung nimt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Drucksache

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