30.10.2025 - 6.1 5. Satzung zur Änderunger der Satzung der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

Herr Böcker gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Beräumung des Mühlgrabens in der Ortslage Hintersee eingestellt wurde, da es Behinderungen durch Anwohner und Biberschäden gab.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2026 als 5. Änderung zur Satzung vom 30.07.2020 den neuen Gebührensatz

 

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Uecker-Haffküste“ in Höhe von 5,70 Euro/GE,

für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV „Mittlere Uecker-Randow“ in Höhe von 6,64 Euro/GE,

für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee in Höhe von 65,09 Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache

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