30.10.2025 - 5.3 Winterlager für Boote und Wohnmobile

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude stellt während der Wintermonate auf gemeindeeigenen Flächen (Flur 1 Flurstücke 1221/3, 437/2), des Tourismusbetriebes Mönkebude BgA, Stellplätze zur Verfügung, die zur Überwinterung von Booten, Wohnmobilen und Wohnwagen genutzt werden können.

Um eine kostendeckende Nutzung zu gewährleisten und die Instandhaltung sowie Verwaltung dieser Flächen zu finanzieren, ist es erforderlich, eine Gebühr für die Inanspruchnahme festzusetzen.

Die Betriebsleitung des Tourismusbetriebes hat für die Nutzung eines Winterstellplatzes einen Preis von 6,50 € pro Quadratmeter ermittelt. Die Gebühr gilt für den gesamten Überwinterungszeitraum von Oktober bis Mai.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen, Flur 1, Flurstücke 1221/3 und 437/2, als Winterlager für Boote und Wohnmobile zu einem Preis von

6,50 €/m².

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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