16.10.2025 - 6.2 Errichtung eines straßenbegleitenden Gehweges (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Vogelsang – Warsin plant die Errichtung eines straßenbegleitenden Gehweges im Bereich der Straße „Sanddüne“ (ab Hausnummer 20).

Entsprechend der Örtlichkeit wird die Errichtung auf der östlichen Fahrbahnseite empfohlen. Die Gesamtlänge beträgt ca. 240 m. Als Ausbaubreite werden 1,50 m (1,20 m Gehweg + 0,30 m Sicherheitsstreifen/Betonsteinpflaster mit beidseitiger Bordanlage) empfohlen.

Als Gesamtkosten (Planungs- und Bauleistungen) der Maßnahme werden ca. 270.000 € eingeschätzt.

 

Für die Durchführung der geplanten Maßnahme (abhängig von der Sicherstellung der Finanzierung und Gewährung von Zuwendungen) wird ein Zeitraum von 3./4. Quartal 2026 (Planung) bis 4. Quartal 2027 (Fertigstellung) als realistisch eingeschätzt.  

Die entsprechenden finanziellen Mittel sind in den Haushalt der Gemeinde einzustellen.

Für die Vergabe der Planungsleistungen ist ein förmliches Ausschreibungsverfahren, welches durch die Vergabestelle des Amtes Am Stettiner Haff durchgeführt wird, erforderlich. Als Verfahren kommt hier, gemäß Vergabevorschriften und Wertgrenzen, ein beschränktes Verfahren zur Anwendung. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, den Honorarvertrag zu unterzeichnen.

 

In der Planungsphase ist zu prüfen, ob für die Errichtung des Gehweges Grunderwerb getätigt werden muss. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die angrenzenden Flächen alle im Privatbesitz befinden. Sollte dies der Fall sein, sind die entsprechenden finanziellen Mittel für den Grunderwerb ebenfalls durch die Gemeinde zu tragen und in die entsprechende Haushaltsplanung einzuplanen.

 

Für die Errichtung des Gehweges sollen Zuwendungen beantragt werden.

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, einen entsprechenden Antrag auf Zuwendungen aus adäquaten Programmen zu unterzeichnen.

 

Für die bauliche Durchführung der Maßnahme ist – nach Sicherung der Finanzierung und der Gewährung einer Zuwendung - die Ausschreibung von Bauleistungen über ein förmliches Verfahren erforderlich. Als Verfahren kommt hier, gemäß Vergabevorschriften und Wertgrenzen, ein beschränktes Verfahren zur Anwendung (u.U. ein offenes Verfahren; abhängig von Forderungen des Zuwendungsgebers). Dieses ist ebenfalls durch die Vergabestelle des Amtes Am Stettiner Haff durchzuführen.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Aufträge für die Bauleistungen zu unterzeichnen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang- Warsin beschließt grundsätzlich die Realisierung der Maßnahme “Errichtung eines Gehweges in der Sanddüne“.

 

Es werden/wird

  1. die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung eingestellt.
  2. für die Vergabe von Planungsleistungen wird ein förmliches Vergabeverfahren (beschränktes Verfahren) durchgeführt.
  3. ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung beim Landkreis Vorpommern- Greifswald gestellt.
  4. bei gesicherter Finanzierung und Gewährung einer Zuwendung für die Ausschreibung der Bauleistungen ein förmliches Vergabeverfahren (Form abhängig von der Forderung des Zuwendungsempfängers) durchgeführt.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Ver- bzw. Aufträge zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren unterrichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        6

         0

        0

 

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