15.09.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Herr Norbert Apelt aus Liepgarten hat für die Kultur und Heimatpflege eine Spende in Höhe von 100,00 € eingezahlt.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten beschließt, die Spende in Höhe von 100,00 € von Herrn Norbert Apelt aus Liepgarten anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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