08.09.2025 - 5.3 Rückbau Mehrgeschosswohngebäude Karpiner Damm 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadt Eggesin plant als Eigentümer (Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin) den Rückbau des Mehrgeschosswohngebäudes Karpiner Damm 19 a – c aufgrund von massivem Leerstand und massiven Investitions- und Sanierungsstaus. Die Sanierung des Mehrgeschossers ist wirtschaftlich nicht zu vertreten.

Im Jahr 2023 betrug der Leerstand für das Gebäude 45,7 %. In der Zwischenzeit hat sich dieser nochmals erhöht. Eine Wiedervermietung ist aufgrund von Bauschäden nicht möglich.

 

Für den geplanten Rückbau ist vorgesehen, eine Zuwendung aus dem Rückbauprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Hierfür müssen bereits umfangreiche Planungsunterlagen und Kostenberechnungen vorgelegt werden.

Zudem sind für den Rückbau Genehmigungen (z. B. Landkreis Vorpommern-Greifswald) einzuholen und verschiedene Behörden zu beteiligen. Des Weiteren ist ein umfassendes Schadstoffgutachten zu erstellen. 

 

Es ist erforderlich, die Leistungen für die Erststellung eines Rückbaukonzeptes auszuschreiben (bau- und schadstofftechnische Bestandsaufnahme, Rückbauplanung, Rückbauantrag, Ausschreibung und Bauüberwachung mit begleitender Schad-

stoffbauleitung, Natur- und Artenschutz).

 

Es ist geplant, die Ausschreibung für die Erstellung eines Rückbaukonzeptes ab Oktober 2025 durchzuführen.

Abhängig vom Zeitpunkt der Gewährung einer Zuwendung könnte die Maßnahme im Jahr 2026 realisiert werden und die freiwerdende Fläche danach für eine Neubebauung zur Verfügung stehen. Ein genauer Zeitplan kann aufgrund der derzeit schwer einschätzbaren zeitlichen Beteiligung mehrerer Behörden nicht erstellt werden.

Die Gesamtkosten für den kompletten Rückbau werden auf ca. 350.000 € geschätzt (ohne Honorarkosten).

 

Für die Vergabeverfahren können gemäß geltender Vergabevorschriften beschränkte Ausschreibungsverfahren sowohl für die Vergabe des Rückbaukonzeptes als auch für die Vergabe der Bauleistungen für den Rückbau durchgeführt werden. Die Vorschriften der einzelnen Vergabegrundsätze werden gewährleistet.

 

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge nach durchgeführten Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

 

 

Die Ausschüsse sowie die Stadtvertretung werden über die Ergebnisse der Ausschreibungsverfahren und die Vergabe der Aufträge informiert.

 

 

Frau Fleck erklärt, dass sich die Verwaltung trotz der Tatsache, dass die Stadt Eggesin aus dem Rückbauprogramm und aus der Städtebausanierung (Wohnumfeld) entlassen wurde, um eine Rückbauförderung bemühen wird.

 

Frau Schwibbe berichtet, dass nunmehr nur noch eine einzige Wohnung belegt sei und man auch für den Arbeitslosenverband eine Lösung gefunden hat, sodass mit einem kurzfristigen Leerzug gerechnet werden kann. Für den verbleibenden Mieter wird es, trotz bisheriger Weigerung zum Auszug und angebotener Ersatzwohnungen, auch eine Lösung geben.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, gemäß dargestelltem Sachverhalt zu verfahren und die Ausschreibung der Planungsleistungen für eine Rückbaukonzeption und die für den Rückbau erforderlichen Bauleistungen über ein beschränktes Verfahren durchzuführen.

 

  1. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreterin bzw. ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

 

  1. Die Ausschüsse sowie die Stadtvertretung sind über die Auftragsvergaben zu unterrichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0