21.08.2025 - 6.9 Grundsatzbeschluss zum verkehrsgerechten Ausbau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mönkebude
- Datum:
- Do., 21.08.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Gemeindevertretung wurde mit der Drucksache 25/274/20 ein Beschluss zur Entscheidung des verkehrsgerechten Ausbaus des „Weges zum Deich – Am Hafen“ vorgelegt.
Entgegen der Beschlussvorlage hat der beratende Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 17.06.2025 sowie die Gemeindevertretung am 26.06.2025 entschieden, dass die Planungen zum Straßenausbau durch das Fachamt der Verwaltung des Amtes „Am Stettiner Haff“ zu erstellen sind.
Durch die Verwaltungsleitung des Amtes „Am Stettiner Haff“ wird mitgeteilt, dass
das Fachamt entgegen der Beschlussfassung durch die Geimeindevertretung keine Leistungen zur Erstellung der Planung und Ausschreibung erstellen wird.
Gemäß Drucksache werden die Leistungen zur Erstellung der Planung auf Grundlage der HOAI und der entsprechenden Vergabevorschriften ausgeschrieben und vergeben.
Die Bauleistungen werden ebenfalls auf der Grundlage der VOB ausgeschrieben und vergeben. Auch hier gelten die Vergabevorschriften entsprechend.
In der DS war außerdem vermerkt, dass der Bürgermeister und seine Stellvertreter ermächtigt werden, nach den erfolgten Ausschreibungen die Verträge bzw. Aufträge zu unterzeichnen bzw. zu erteilen.
Zudem ist zu bemerken, dass bei der Durchführung von Maßnahmen und der Beantragung von Zuwendungen die entsprechenden Vergabegrundsätze eingehalten werden (Wahl des Vergabeverfahrens entsprechend der Wertgrenzen auf Grundlage Vergabevorschriften und der Kommunalverfassung M-V).
Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 26.06.2026 wird, nach Absicherung der finanziellen Bedarfe und nach Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel, ein beschränktes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Planungsleistungen und für die Bauleistungen durchgeführt.
