21.08.2025 - 6.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2022 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2022 festzustellen.

 

 

Die Bilanzsumme beträgt

 

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2022

(unter Berücksichtigung der Sonderposten)

Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 2022 beträgt. Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2022 beachtet.

 

Die Höhe des in Anspruch genommenen Kassenkredites beträgt zum 31.12.2022

  3.858.347,93 €

 

91,34 %

 

 

 

861.000,00 €

 

 

 

168.501,37 €

 

 

Das Jahresergebnis 2022 beträgt

./.172.329,39 €

   

Die Finanzrechnung weist für 2022 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

     

./.130.576,29 €

 

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO ist insgesamt nicht gegeben.

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Mönkebude zum 31.12.2022 i. d. F. vom 26.11.2024 zu empfehlen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönkebude zum 31.12.2022 i. d. F. vom 26.11.2024 festzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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