22.07.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 22.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die nachfolgend Genannten haben für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Strandfestes Spenden eingezahlt bzw. Sponsoringverträge mit der Gemeinde abgeschlossen.
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Sparkasse Uecker-Randow, Pasewalk |
500,00 € |
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Elektroinstallation Jan Petrak, Eggesin |
200,00 € |
Die Gemeindevertreter möchten wissen, wie man die Planung der Spenden und der Kosten besser gestalten könnte und ob man Spenden auch allgemeiner einwerben kann, um die Spenden für mehrere Zwecke zu nutzen.
