10.07.2025 - 6.4 Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Hintersee

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Hintersee hat gem. § 2 Brandschutzgesetz M-V eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen. Diese regelt den Brandschutz und die Technische Hilfe im Gemeindegebiet und zu den Nachbargemeinden. Sie legt gleichzeitig den Bedarf für die Ausstattung und den Betrieb einer leistungsfähigen Feuerwehr fest. Die Brandschutzbedarfsplanung wurde in Zusammenarbeit der FF Hintersee, der Amtswehrführung und dem Fachamt Brandschutz des Amtes "Am Stettiner Haff" erstellt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung mit folgenden Änderungen:

 

bisher : Seite 142 – Umsetzungsmaßnahmen bis 2029

neu: Seite 142 – Umsetzungsmaßnahme bis 2031

 

bisher: Seite 142 – Grobziel Grundstück neues Gerätehaus mindestens 50x50m

neu: seite 142 – Grobiel Grundstück neues Gerätehaus mindestens 2.500 m²

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache