10.09.2020 - 6.6 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.

 

Herr Schnellhammer erläutert kurz die Ergebnisse aus dem Finanzausschuss und die Ergänzungen des Nachtragshaushaltes.    

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Ahlbeck beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.    

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

                7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

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