10.09.2020 - 6.4 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2020

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 GemHVO ist die Gemeinde bis zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den anliegenden Bericht zur Kenntnis.

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Anlagen zur Drucksache

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