03.07.2025 - 7.2 Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen...

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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 04.05.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 25/2022 „Solarpark Eggesin-Karpin V mit Gewerbegebiet“ gefasst. Die Kosten für die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen durch den Vorhabenträger, die Energiepark Anlagenbau GmbH & Co.KG, getragen werden. Dies muss in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden.

Der vorliegende städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB regelt die Sicherung und Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Übernahme der Kosten für diese Maßnahmen entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans.

Dieser städtebauliche Vertrag wird im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde des

Landkreises Vorpommern-Greifswald geschlossen. Finanzielle Auswirkung besteht für die Stadt Eggesin nicht.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin stimmt dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             13

              0

             0