17.06.2025 - 5.1 Verkehrsgerechter Ausbau "Weg zum Deich - Am Ha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Mönkebude plant den grundhaften und verkehrsgerechten Ausbau des „Weges zum Deich – Am Hafen“. 

Für den geplanten Ausbau ist es erforderlich, eine entsprechende Planung für die technischen und finanziellen Parameter sowie für die Ausschreibung der Ausbauleistungen zu beauftragen.

In der Haushaltssatzung sind keine finanziellen Mittel für das Vorhaben eingestellt. Die entsprechenden erforderlichen finanziellen Mittel sind somit in die kommende Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushaltsplanung einzubringen.

In Abstimmung mit der Gemeinde werden die technischen Parameter festgelegt. Diese sind Grundlage für die durchzuführende Ausschreibung der Planungsleistungen.

 

Es wird vorgeschlagen, sobald die finanziellen Mittel im Haushalt der Gemeinde bereitstehen, die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 8 durchzuführen.

1. Schritt: Leistungsphase 1 – 4 bis einschließlich Genehmigungsplanung

2. Schritt: Leistungsphase 5 – 8 ab Ausführungsplanung.

Abhängig von der Prüfung und Gewährung möglicher Zuwendungen entscheidet die Gemeinde dann über die zeitliche Vergabe der Planungsleistungen für Schritt 2.

 

Für die Realisierung der Maßnahme, also der eigentlichen Bauausführung, wird entsprechend der anzuwendenden Vergabevorschriften eine Ausschreibung durch die Vergabestelle des Amtes Am Stettiner Haff durchgeführt.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt grundsätzlich den Ausbau des Weges „Weg zum Deich – Am Hafen“.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushaltsplanung bzw. Nachtragshaushaltsplanung eingestellt. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden bevollmächtigt, den nach Ausschreibung der Honorarleistungen zu vergebenen Planungsauftrag zu unterzeichnen.

 

Nach Prüfung von unter Umständen zu beantragenden und gewährten Zuwendungen wird über die weitere Vergabe der Planungsleistungen der LPH 5 – 8 entschieden.

Für die Vergabe der Bauleistungen werden der Bürgermeister und seine Stellvertreter ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung durch die Vergabestelle die Bauverträge zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung wird über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt.

 

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen dem Beschluss zuzustimmen. Abweichend vom Beschlussvorschlag sollen die Planungsleistungen durch die Verwaltung erbracht werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0