17.06.2025 - 6.2 Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung 2025

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die durch die Gemeindevertretung am 03.03.2025 beschlossene Haushaltssatzung ist hinsichtlich des Höchstbetrages der Kassenkredite genehmigungspflichtig.

 

Durch die Rechtsaufsichtbehörde wurde mit Schreiben vom 15.04.2025 für das Jahr 2025 ein Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.500.000 € genehmigt.

 

Es wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 2 der Haushaltssatzung für 2025 in Höhe von 612.500 € versagt.

 

 

Herr Rickmann erklärt, dass der Kredit, für das Mehrzweckgebäude, versagt wurde, da noch keine Baugenehmigung vorliegt und dieses Jahr ohnehin nicht mehr benötigt wird.

 

Die Gemeindevertreter nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Drucksache

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