11.06.2025 - 7.3 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Grundstücksgesellschaft mbH, Gelbensande, hat zur Gestaltung des Kindertages eine Spende in Höhe von 700,00 € eingezahlt.

 

 

Herr Hackbarth weist darauf hin, dass der Kindertag in diesem Jahr ja bereits gelaufen ist und schlägt die Verwendung im nächsten Jahr vor bzw. nach Rücksprache mit dem Spendengeber bei der Eröffnungsfeier des Feuerwehrgerätehauses ein extra Programm für die Kinder damit zu finanzieren.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt, die Spende in Höhe von 700,00 € von der Grundstücksgesellschaft mbH, Gelbensande, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

             7

         0

        0

 

Herr Raabe bietet an, Kontakt mit der Agentur „Zwergenzauber“ aufzunehmen.

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