27.05.2025 - 6.3 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Grambin mit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeindevertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV M-V. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Frau Thiele erläutert die Veränderungen. Darunter die Eintragung der Ermächtigungsübertragungen in das Muster 5 b.

 

Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung i.H.v. 11.000 EUR in den Haushalt 2025 aufgenommen. Daher erhöhen sich der Investitions- und der Kassenkredit ebenso um 11.000 EUR. Außerdem erhöhen sich auch die Zinsen und Tilgung.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=22968&selfaction=print