26.05.2025 - 7.2 Wahl einer einer Schiedsperson sowie einer stel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Amtszeit der Schiedsperson sowie der stellv. Schiedsperson des Amtes „Am Stettiner Haff“ endet zum 29.06.2025 bzw. 26.08.2025.

 

Gem. § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes werden die Schiedsperson und die stellv. Schiedsperson vom Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt.

 

Nach erfolgter Ausschreibung haben 3 Bewerber ihr Interesse bekundet, das Amt als Schiedsperson wahrnehmen zu wollen.

 1. Frau Eleonore Kunzmann

 2. Frau Petra Bernheiden

 3. Herr Gerrit van Doorn

 

Unter den Bewerbern sind ebenfalls die bisherige Schiedsperson und 1. stellv. Schiedsperson.

 

 

Mit 16 Ja-Stimmen wird beschlossen, dass zwei Schiedspersonen gewählt werden.

 

Herr Tewis stellt den Antrag auf eine offene Wahl. Dem wird mit 16 Ja-Stimmen zugesimmt.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes "Am Stettiner Haff" wählt

 

Frau Kunzmann zur Schiedsperson

 

Frau Bernheiden zur stellv. Schiedsperson

 

der Schiedstelle des Amtes "Am Stettiner Haff".

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         16

         0

        0

 

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