24.04.2025 - 7.5 Entlastung der Bürgermeisterin nach § 60 Abs. 5...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Stadt Eggesin des Städtebaulichen Sondervermögens “Wohnumfeld” zum 31.12.2023 gemäß § 3 a KPG geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben das Ergebnis in ihren Prüfberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt, der Bürgermeisterin für den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Eggesin Städtebauliches Sondervermögen “Wohnumfeld” für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         14

         0

        0