07.04.2025 - 6.2 Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 Im Rahmen einer unausgeglichenen Haushaltssatzung ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen. 

 

Es sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich wieder erzielt werden kann. Weiterhin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann (Konsolidierungszeitraum). 

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Mai 2024.

 

 

Frau Becker erläutert nochmals die Hintergründe und Besonderheiten des HSK für die Stadt Eggesin und erklärt die Fortschreibung in Kurzform.   

  

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         8

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache