18.02.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

 

Die Gemeinde Altwarp hat vom Pommerschen Landmarkt aus Altwarp zur Anschaffung einer

Informationstafel für die Gemeinde Altwarp eine Spende in Höhe von 300,00 € erhalten.

 

 

Herr Herzfeld merkt an, dass die 300 Euro eigentlich bereits im Dezember angenommen wurden, jedoch unter einem anderen Verwendungszweck. Er bittet zu prüfen, ob ggf. der Beschluss aus Dezember aufgehoben werden muss.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Spende in Höhe von 300,00 € vom Pommerschen Landmarkt aus Altwarp anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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