18.02.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Di., 18.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Altwarp hat vom Pommerschen Landmarkt aus Altwarp zur Anschaffung einer
Informationstafel für die Gemeinde Altwarp eine Spende in Höhe von 300,00 € erhalten.
Herr Herzfeld merkt an, dass die 300 Euro eigentlich bereits im Dezember angenommen wurden, jedoch unter einem anderen Verwendungszweck. Er bittet zu prüfen, ob ggf. der Beschluss aus Dezember aufgehoben werden muss.
