12.02.2025 - 6.5 Anpassung der Höhe des Elterngrenzbetrages für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In den bisherigen Schuljahren wurden pro Schüler ein Elterngrenzbetrag in Höhe von 30,00 € erhoben. Dieser Betrag konnte in drei Fälligkeiten von jeweils 10,00 € beglichen werden.

 

Gemäß §54 Schulgesetz MV i.V.m der Grenzbetragsverordnung in der aktuellsten Fassung können pro Schüler 30,68 € erhoben werden.

Diese Erhöhung soll zum neuen Schuljahr 2025/2026 umgesetzt werden.

Weiterhin sollen zum neuen Schuljahr 2025/2026 die Fälligkeiten von Drei auf eine Gesamtfälligkeit geändert werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt ab dem Schuljahr 2025/2026 die Erhöhung des Elterngrenzbetrags auf 30,68 € und die Änderung von drei Fälligkeiten auf eine Gesamtfälligkeit.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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