12.02.2025 - 6.3 Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Leopoldshage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 Abs. 1 KV M-V von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung gehört zu den nicht übertragbaren Befugnissen der Gemeinde-vertretung nach § 22 Abs. 3 Ziffer 8 KV. Sie gilt mit Beginn des Kalenderjahres.

 

Es sollen folgende Änderungen im Haushaltsplan 2025 eingefügt werden:

  • Die Gemeindearbeiter sollen von der Entgeltgruppe 2 in die Entgeltgruppe 3 eingruppiert werden
  • Die investive Maßnahme “Sportparcour” wird noch mit 25.000 € eingeplant

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan sowie dem Finanz-, Investitions- und Stellenplan unter Berücksichtigung der besprochenen Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache

Online-Version dieser Seite: https://eggesin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=21654&selfaction=print