12.02.2025 - 6.2 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

 

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat von der Bundeswehr, 2. Versorgungsbataillon 142, Torgelow, für die Kleine Grundschule auf dem Lande eine Spende in Höhe von 500,00 € erhalten.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spende für die Kleine Grundschule auf dem Lande in Höhe von 500,00 € vom 2. Versorgungsbataillon 142, Torgelow, anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0